Die Zeitschrift Ökotest berichtet über die staatliche Bildungsprämie für berufliche Weiterbildungen (z.B. ZQ EP): Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, in welcher Höhe wird sie ausbezahlt, usw.
(Ausgabe Nr. 3, März 2012, S. 66)
Mehr Infos zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier.
„Vor allem Frauen nutzen die Bildungsprämie
Die staatliche Bildungsprämie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung wird es weiterhin geben. Die Bundesregierung hat das erfolgreiche Projekt Ende 2011 um zwei weitere Jahre verlängert. Genutzt wird die „Bildungsprämie“ bislang vor allen von Frauen. An sie gingen drei Viertel von den mittlerweile ausgegebenen 50.000 Gutscheinen.
Mit der „Bildungsprämie“ beteiligt sich der Staat an den Kosten für Weiterbildungskurse und –prüfungen. Maximal gibt es 500 Euro pro Jahr in Form eines Prämiengutscheins sofern die Geförderten den gleichen Betrag aus eigenen Mitteln in die Weiterbildung investieren. Das eigene Geld kann auch aus einem Sparplan mit vermögenswirksamen Leistungen stammen. Die Entnahme von Geld für Weiterbildungszwecke ist vor der Sperrfrist erlaubt. Förderfähig sind aber nur Erwerbstätige bzw. Berufsrückkehrer / innen, deren zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid 25.600 Euro (Single) bzw. 51.200 Euro (Ehepaar) nicht übersteigt. Förderkriterien und Weiterbildungsmaßnahmen werden in einer Beratungsstelle vor Ort geprüft. Informationen dazu gibt es unter www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800 / 262 30 00“
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